Eine Versicherung definiert einen Unfall so:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Ein Unfall ist also ein unerwartetes, plötzliches Ereignis, das gesundheitliche Schäden nach sich zieht. Die finanziellen Folgen so eines Unfalls können beträchtlich sein.
Bei einem Arbeitsunfall springt die gesetzliche Sozialversicherung ein. Die Höhe der Leistung hängt aber von erworbenen Versicherungsjahren ab. Bei jungen Menschen sind das naturgemäß wenige Jahre und damit wenig Entschädigung. Bei einem Freizeitunfall wird "nur" die Heilung bezahlt.
Wenn man gezwungen ist, sich nach einem Unfall beruflich neu zu orientieren, ist man auf eine private Unfallversicherung angewiesen.
Man kann in der Unfallversicherung vieles versichern, die Vorsorge für den Ernstfall ist günstig zu bekommen.
Die Wasserrettung verfügt über geeigneten Versicherungsschutz für Vorfälle, die sich im Dienst ereignen. Richten Sie Schadenmeldungen oder einfach Fragen, wie Sie vorgehen sollen, unverzüglich direkt an uns.