Jugend-Gerätetauchschein (beaufsichtigte TaucherIn)
A. Kursort:
Für die Übungen und anschließenden Prüfungen mit und ohne Tauchgerät – mit Ausnahme der Prüfungs-Gerätetauchgänge – genügt ein begrenzter Wasserbereich von etwa 3 bis 4 m Tiefe. Für die abschließenden Prüfungs-Gerätetauchgänge muss ein mindestens 12 m tiefes Freigewässer zur Verfügung steht.
B. Vorbedingungen:
- Aufrechte ÖWR-Mitgliedschaft
- vollendetes 15. Lebensjahr
- Schnorchelschein 2. Stufe
- Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen müssen mindestens 4 Tauchgänge (davon zwei im begrenzten Wasserbereich und zwei im Freigewässer zwischen 10m und 12m) im Ausmaß von 1,5 Pressluftstunden erbracht werden.
C. Kurs und Abschlussprüfung:
Der theoretische Teil wird schriftlich (Beantwortung vorgelegter Fragen) und mündlich abgehalten und umfasst grundsätzliche Kenntnisse auf den Gebieten „Tauchpraxis und Einsatzdienst“ (einschließlich ÖWR-Tauchrichtlinien), „Tauchphysik und -chemie“, „Tauchmedizin“ und „Gerätekunde“. Die praktischen Prüfungen erfolgen wie unter A. angegeben.
Die Ausbildung erfolgt durch lehrberechtigte ÖWR-TL.
Die Prüfungsabnahme erfolgt ausschließlich durch prüfberechtigte ÖWR-TL.
Wenn es das LRT nicht ausdrücklich anders gestattet, so beurteilt eine Dreierkommission die einschlägigen Kenntnisse der Kursteilnehmenden. Nach erfolgreichem Kursabschluss wird der Jugend-Gerätetauchschein ausgestellt.
D. Erforderliche praktische Fähigkeiten:
- 1000 m Schnorcheln, davon 750 m in Brust-, Seiten- und Rückenlage (jeweils ca. 250 m) sowie 250 m mit einer Flosse.
- 45 sec Zeittauchen, wobei eine Strecke von mindestens 10 m zurückzulegen ist.
- ABC-Ausrüstung auf 3 m versenken und dort anlegen; Maske und Schnorchel sind auszublasen.
- Geschicklichkeitstauchen (mit Grundausrüstung): Um- und Durchtauchen einfacher Hindernisse, Unterwasserrollen vor- und rückwärts, Tauchen in Rücken- und Seitenlagen etc.).
- ABC-Ausrüstung + Tauchgerät an Land und auch in 3 m Wassertiefe an- und ablegen.
- Mit kompletter Tauchausrüstung Durchführung von zwei verschiedenen Wassereinstiegen (Sprüngen) aus mindestens 1 m Höhe.
- Tauchgang zwischen 10 und 12 m: Anwendung der UW-Zeichensprache (Austausch von mindestens 5 Zeichen); Austarieren mit der Rettungsweste.
- 12-m-Gerätetauchgang: Maske fluten und wieder entleeren einschließlich Maske abnehmen und wieder aufsetzen in max. 3 m Tiefe; Lungenautomat aus dem Mund nehmen und wieder aufnehmen.
- 12-m-Gerätetauchgang: Atmen aus dem 2. Regler der Tauchpartnerin / des Partners, fünf Minuten Schnorcheln mit voller Ausrüstung, dabei mindestens einmaliger Wechsel von Schnorchel auf Atemregler und zurück beim Schwimmen an der Wasseroberfläche.
- Gebrauch der Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche.
Mehr Informationen findest du auf der Seite INFORMATIONEN ZUM TAUCHKURS.
Wann der nächste Kurs stattfindet, findest du auf der Seite KURSTERMINE & ANMELDUNG.